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Die KfW Bankengruppe hat am 04. Februar 2013 Details zum Speicherförderungsprogramm veröffentlicht - Speichern Sie mit!

Investieren Sie mit Hilfe des KfW-Programms Erneuerbare Energien "Speicher" in Batteriespeichersysteme für Photovoltaik-Anlagen und nutzen Sie einen Teil des erzeugten Stroms aus Sonnenenergie zum Eigenverbrauch.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Tilgungszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
  • Langfristige Finanzierung
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden. Die geförderten Systeme leisten einen Beitrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen in das Stromnetz.

Nutzen Sie die Förderung als Privatperson, als Freiberufler, als Landwirt oder als gemeinnützige Organisation. Ebenfalls gefördert werden privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.

Wichtig: Der Antrag muss vor der Investition bei Ihrer Hausbank gestellt werden.

Was wird gefördert:

Mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" werden die Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW und durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 30% der Kosten für ein Speichersystem - unterstützt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - gefördert.

Der Tilgungszuschuss des BMU wird nur für die Investition in das Batteriespeichersystem und nicht für die Photovoltaik-Anlage gewährt. Die Kombination mit einem anderen KfW- oder ERP-Förderungsangebot ist nicht möglich.

Mit Hilfe des Programms kann ebenso ein stationärer Batteriespeicher nachgerüstet werden, der nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert wird.

Zu erfüllende Anforderungen des Batteriespeichers einer Photovoltaik-Anlage:

  • Die installierte Leistung der Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30kWp nicht überschreiten.
  • Für jede Photovoltaik-Anlage kann nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
  • Die geförderten Batteriespeichersysteme befinden sich in Deutschland und werden mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben.
 
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