1. Starke Einschnitte bei der Vergütung für Solarstrom zum 01. April 2012:
Gestern Nachmittag hat die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag die Einschnitte bei der Solarförderung beschlossen. Trotz Widerstand aus der Solarbranche in den letzten Wochen wurde der Gesetzesentwurf in den zentralen Punkten kaum nachgebessert.
Anlass der jüngsten Gesetzesinitiative ist der massive PV-Ausbau in den letzten zwei Jahren, ein weiterer Ausbau wäre technisch und finanziell für den Verbraucher nicht zumutbar, so heißt es. Unter dieser politisch motivierten Prämisse werden folgende Eckpunkte wahrscheinlich rückwirkend zum 01. April 2012 für neu installierte PV-Anlagen in Kraft treten:
| Anlagengröße | Vergütung |
| 1 bis 10 KWp | 19,5 Cent/KWh |
| 10 bis 1000 KWp | 16,5 Cent/KWh |
| > 1 bis 10 MWp | 13,5 Cent/KWh |
| > 10 MWp | keine Vergütung |
Übergangsfristen
Dachanlagen, für die nachweislich eine Anfrage auf Netzanschlussbegehr vor dem 24. Februar 2012 vom Anlagenbetreiber abgeschickt wurde, erhalten Bestandsschutz auch bei Inbetriebnahme bis 30.06.2012.
2. Versteckte Zusatzdegression
Versteckte Zusatzdegression durch Einschränkung der vergütungsfähigen Kilowattstunden auf 80 bzw. 90% auch in Marktsegmenten, bei denen keine Kompensation durch Eigenverbrauch möglich ist.
3. Jährliche Degression
Die jährliche Gesamtdegression wird auf max. 29% erhöht (derzeit 24%).
4. Monatliche Degression
Ab dem 1. Mai 2012 gilt eine monatliche Basisdegression von 1%.
Die endgültige Verabschiedung der EEG-Novelle erfolgt am 11. Mai 2012 im Bundesrat. Ausführliche Informationen zu der EEG- Novelle zum 01. April 2012 finden Sie auf der Webseite des Bundesverband Solarwirtschaft .












