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Belehrung gem. § 18 Batteriegesetz

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch au uns unentgeltlich zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme nur  die Batterien/Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten Batterien/Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. September 2011 um 18:57 Uhr  






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