Baurichtlinien Carport
Wie wird ein Carport baurechtl. definiert?
Brandenburgische Bauordnung BbgBO §2 (7):Gebäudeteile außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen.
Brandenburgische Bauordnung BbgBO §2 Titel II Absatz 114: Carports sind überdachte Stellplätze, das heißt, sind Gebäudeteile, die keine Wände, sondern nur ein Dach haben müssen.
Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung BbgGStV §1 (4): Stellplätze mit Schutzdächern und ohne Wände sind offene Garagen (Carports).
Genehmigungspflicht für Carports
Verfahrensfrei sind bauliche Anlagen für Stellplätze mit Nutzflächen bzw. Grundflächen wie folgt:
Brandenburg BbgBO §55 (2): Nutzflächen bis 50 m²
Bayern BayBO Art. 57 Nr. 14 (2) 1: Nutzflächen bis 100 m²
Baden Württemberg g. Anhang zu §50: Nutzflächen bis 50 m² auf Grundstück
Durchfahrtshöhen/ -breiten Carport
BbgGStV §4 (1): Einstellplatz muss min. 5 m lang und 2,30 m (3,50 m für Behinderte) breit sein. Bei Begrenzung durch Stützen bis 0,1 m erhöht sich die Breite jeweils um weitere 0,1 m.
BbgGStV §6: Die lichte Höhe in zum Befahren oder Begehen geeigneten Bereichen muss mindestens 2 m haben.
Konstruktive Anforderungen -Statik, Normen
Statik auf der Grundlage der Abmessungen, der Materialauswahl, der örtlichen Baugrundbedingungen.
Nach Normen in allen Bundesländern geltend z. B.:
DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton
DIN 1054 Zulässige Baugrundbelastung
DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen
unter vorwiegend ruhender Belastung
Anfahrschutzmaßnahmen
BbgGStV §2 (1): Zwischen Garagen und Fahrbahnen öffentlicher Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mind. 3 m Länge vorhanden sein. Ggf. Ausnahme (eher für Einzelcarport), wenn an Fahrbahn nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.
Abstandsflächen
Kommentar BbgBO Abstandsflächen §6 Titel II Absatz 157: Die Vorschrift gilt auch für überdeckte Stellplätze (Carports).
Nach §6 (5) beträgt die Tiefe der Abstandsfläche 0,5 H, min. 3 m. Privilegierung an Grundstücksgrenzen nach §6 (10) für Garagen/Carports ohne Abstandsfläche, wenn Wandhöhe max. 3 m und Länge entlang einer Grundstücksgrenze max. 9 m.
Sonstiges
Genaue Vorschriften über Garagen resp. Stellplätze/Carports enthält die brandenburgische Verordnung über den Bau von Garagen und Stellplätzen BbgGStV. In anderen Bundesländern gelten artgleiche Verordnungen sowie jeweilig örtliche Bauvorschriften.
Die Herstellung der Carports muss im Einklang mit den (sonstigen) öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen. Bauplanungsrechtliche Beschränkungen sind in allen Bundesländern möglich z.B. durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes, örtliche Satzungen, Nachbarinteressen udgl..
ohne Gewährleistung. Fragen Sie bitte Ihr zuständiges Bauamt!
weitere Informationen erhalten sie auf unserer gesonderten Carportseite unter www.carport.solarfachhandel.de

















